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Programm-Eckdaten
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 2: Erhöhte Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Digitalisierung und technologischer Fortschritt prägen alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft und beeinflussen die industrielle Entwicklung – einschließlich der Weltraumforschung. Cluster 4 „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ von Horizont Europa unterstützt digitale wie industrielle Schlüssel- und Raumfahrttechnologien, die für die industrielle Zukunft Europas von strategischer Bedeutung sind. Ziel ist es, ein resilientes, grünes und digitales Europa aufzubauen. Im ersten Arbeitsprogramm werden die Themen des Ziels 2 "Größere Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie" fehlende Segmente in strategischen Bereichen und Wertschöpfungsketten in Angriff nehmen, um die industrielle Basis der EU zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit und offene strategische Autonomie zu fördern. Darüber hinaus wird untersucht, wie eine verstärkte Kreislaufwirtschaft das Potenzial hat, die offene strategische Autonomie der EU-Industrie durch eine effizientere Nutzung von Ressourcen und Sekundärrohstoffen zu erhöhen. |
Programm-Ziele | Die übergreifende Vision, die den vorgeschlagenen Investitionen im Rahmen von Cluster 4 zugrunde liegt, besteht darin, dass Europa wettbewerbsfähige und vertrauenswürdige Technologien für eine europäische Industrie entwickelt, die in Schlüsselbereichen weltweit führend ist, die es ermöglicht, dass Produktion und Verbrauch die Grenzen unseres Planeten respektieren und die Vorteile für alle Teile der Gesellschaft in den verschiedenen sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Kontexten in Europa maximiert werden. Handlungsfelder
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Vorschläge für Themen unter dieser Destination sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu einer erhöhten Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für die Resilienz-Industrie beizutragen, und zwar zu einer oder mehreren der folgenden Wirkungen:
Ein Großteil der im Rahmen dieses Ziels geförderten Forschung und Innovation kann als Wiege für das Neue Europäische Bauhaus dienen: Dabei geht es um die Gestaltung nachhaltiger Lebensweisen, die an der Schnittstelle zwischen Kunst, Kultur, sozialer Integration, Wissenschaft und Technologie angesiedelt sind. Dies umfasst F&I in den Bereichen Fertigung, Bauwesen, fortschrittliche Materialien und Ansätze der Kreislaufwirtschaft. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Internationale Organisation, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen. Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat. Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss. Förderfähige Nicht-EU-Länder:
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. |
Zusatzinformationen
Themen | Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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