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Programm-Eckdaten
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 2: Erhöhte Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Digitalisierung und technologischer Fortschritt prägen alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft und beeinflussen die industrielle Entwicklung – einschließlich der Weltraumforschung. Cluster 4 „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ von Horizont Europa unterstützt digitale wie industrielle Schlüssel- und Raumfahrttechnologien, die für die industrielle Zukunft Europas von strategischer Bedeutung sind. Ziel ist es, ein resilientes, grünes und digitales Europa aufzubauen. Im ersten Arbeitsprogramm werden die Themen des Ziels 2 "Größere Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie" fehlende Segmente in strategischen Bereichen und Wertschöpfungsketten in Angriff nehmen, um die industrielle Basis der EU zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit und offene strategische Autonomie zu fördern. Darüber hinaus wird untersucht, wie eine verstärkte Kreislaufwirtschaft das Potenzial hat, die offene strategische Autonomie der EU-Industrie durch eine effizientere Nutzung von Ressourcen und Sekundärrohstoffen zu erhöhen. |
Programm-Ziele | Die übergreifende Vision, die den vorgeschlagenen Investitionen im Rahmen von Cluster 4 zugrunde liegt, besteht darin, dass Europa wettbewerbsfähige und vertrauenswürdige Technologien für eine europäische Industrie entwickelt, die in Schlüsselbereichen weltweit führend ist, die es ermöglicht, dass Produktion und Verbrauch die Grenzen unseres Planeten respektieren und die Vorteile für alle Teile der Gesellschaft in den verschiedenen sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Kontexten in Europa maximiert werden. Handlungsfelder
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Vorschläge für Themen unter dieser Destination sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu einer erhöhten Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für die Resilienz-Industrie beizutragen, und zwar zu einer oder mehreren der folgenden Wirkungen:
Ein Großteil der im Rahmen dieses Ziels geförderten Forschung und Innovation kann als Wiege für das Neue Europäische Bauhaus dienen: Dabei geht es um die Gestaltung nachhaltiger Lebensweisen, die an der Schnittstelle zwischen Kunst, Kultur, sozialer Integration, Wissenschaft und Technologie angesiedelt sind. Dies umfasst F&I in den Bereichen Fertigung, Bauwesen, fortschrittliche Materialien und Ansätze der Kreislaufwirtschaft. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG), EU Mitgliedsstaaten Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Internationale Organisation, Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen | Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
Offene Calls
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Biologisch abbaubare Polymere für nachhaltige Verpackungsmaterialien
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Demonstrationsprojekt für erschwinglichen Wohnraum
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