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Programm-Eckdaten
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 3: Weltweit führende Daten- und Computertechnologien und Datenverarbeitungstechnologien
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Digitalisierung und technologischer Fortschritt prägen alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft und beeinflussen die industrielle Entwicklung – einschließlich der Weltraumforschung. Cluster 4 „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ von Horizont Europa unterstützt digitale wie industrielle Schlüssel- und Raumfahrttechnologien, die für die industrielle Zukunft Europas von strategischer Bedeutung sind. Ziel ist es, ein resilientes, grünes und digitales Europa aufzubauen. Das übergeordnete Ziel der Themen in dieser Rubrik ist der Aufbau der europäischen Liefer- und Wertschöpfungsketten in den Bereichen Cloud- und Edge-Computing, Internet der Dinge (IoT) und taktiles Internet durch die Integration relevanter Elemente der Datenverarbeitung, Konnektivität, IoT und KI-Cybersicherheit. Neue Cloud-/Edge-Technologien mit verbesserter Leistung, die durch KI ermöglicht werden, werden die europäische Autonomie in der Datenwirtschaft erhöhen, die zur Unterstützung künftiger hyperverteilter Anwendungen erforderlich ist. |
Programm-Ziele | Die übergreifende Vision, die den vorgeschlagenen Investitionen im Rahmen von Cluster 4 zugrunde liegt, besteht darin, dass Europa wettbewerbsfähige und vertrauenswürdige Technologien für eine europäische Industrie entwickelt, die in Schlüsselbereichen weltweit führend ist, die es ermöglicht, dass Produktion und Verbrauch die Grenzen unseres Planeten respektieren und die Vorteile für alle Teile der Gesellschaft in den verschiedenen sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Kontexten in Europa maximiert werden. Handlungsfelder
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, wie ein Beitrag zu weltweit führenden Daten- und Computertechnologien geleistet werden kann, und insbesondere zu einer oder mehreren der folgenden Auswirkungen führen:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Internationale Organisation, Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen | Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) | |
Programm-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 3 (339kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
Offene Calls
15.11.2023 - 19.03.2024
Erprobung neuer intelligenter IoT-Plattformen und dezentraler Intelligenz
15.11.2023 - 19.03.2024
Integration von Datenlebenszyklen, Architekturen und Standards für komplexe Datenzyklen und/oder menschliche Faktoren, Sprache (KI, Daten- und Robotikpartnerschaft)
08.12.2022 - 29.03.2023
KI-gesteuerte Datenverarbeitung und Compliance-Technologien (KI-, Daten- und Robotik-Partnerschaft)
15.11.2023 - 19.03.2024
Kontinuum des kognitiven Rechnens: Intelligenz und Automatisierung für eine effizientere Datenverarbeitung (KI, Daten und Robotik Partnerschaft)
08.12.2022 - 29.03.2023
Koordinierung und Unterstützung der Forschung und Politik im Bereich Cognitive Computing Continuum
08.12.2022 - 29.03.2023
Zusammenarbeit mit der NSF bei der Grundlagenforschung zu neuen Konzepten für verteiltes Rechnen und Schwarmintelligenz
08.12.2022 - 29.03.2023