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Programm-Eckdaten
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 3: Weltweit führende Daten- und Computertechnologien und Datenverarbeitungstechnologien
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Digitalisierung und technologischer Fortschritt prägen alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft und beeinflussen die industrielle Entwicklung – einschließlich der Weltraumforschung. Cluster 4 „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ von Horizont Europa unterstützt digitale wie industrielle Schlüssel- und Raumfahrttechnologien, die für die industrielle Zukunft Europas von strategischer Bedeutung sind. Ziel ist es, ein resilientes, grünes und digitales Europa aufzubauen. Das übergeordnete Ziel der Themen in dieser Rubrik ist der Aufbau der europäischen Liefer- und Wertschöpfungsketten in den Bereichen Cloud- und Edge-Computing, Internet der Dinge (IoT) und taktiles Internet durch die Integration relevanter Elemente der Datenverarbeitung, Konnektivität, IoT und KI-Cybersicherheit. Neue Cloud-/Edge-Technologien mit verbesserter Leistung, die durch KI ermöglicht werden, werden die europäische Autonomie in der Datenwirtschaft erhöhen, die zur Unterstützung künftiger hyperverteilter Anwendungen erforderlich ist. |
Programm-Ziele | Die übergreifende Vision, die den vorgeschlagenen Investitionen im Rahmen von Cluster 4 zugrunde liegt, besteht darin, dass Europa wettbewerbsfähige und vertrauenswürdige Technologien für eine europäische Industrie entwickelt, die in Schlüsselbereichen weltweit führend ist, die es ermöglicht, dass Produktion und Verbrauch die Grenzen unseres Planeten respektieren und die Vorteile für alle Teile der Gesellschaft in den verschiedenen sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Kontexten in Europa maximiert werden. Handlungsfelder
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, wie ein Beitrag zu weltweit führenden Daten- und Computertechnologien geleistet werden kann, und insbesondere zu einer oder mehreren der folgenden Auswirkungen führen:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Internationale Organisation, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen. Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat. Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss. Förderfähige Nicht-EU-Länder:
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. |
Zusatzinformationen
Themen | Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Offene Calls
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Kontinuum des kognitiven Rechnens: Intelligenz und Automatisierung für eine effizientere Datenverarbeitung (KI, Daten und Robotik Partnerschaft)
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Zusammenarbeit mit der NSF bei der Grundlagenforschung zu neuen Konzepten für verteiltes Rechnen und Schwarmintelligenz
08.12.2022 - 29.03.2023