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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines, von Förderprogrammen finanzierten, Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten, die durch Förderprogramme finanziert werden.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Programms.

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    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen, die durch Förderprogramme finanziert werden.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jedes Programm wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Programmen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Förderprogrammen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

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    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Programm-Eckdaten

Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 2: Sektorenübergreifende Lösungen für die Klimawende

Übergeordnetes ProgrammHorizont Europa
Link zum Programmec.europa.eu

Programm-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ein ambitioniertes Ziel der EU ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein. Maßnahmen des Clusters „Klima, Energie und Mobilität“ (Climate, Energy and Mobility) werden wesentlich dazu beitragen. Forschungs- und Innovationsprojekte sollen in diesem Cluster einen deutlichen Mehrwert für die Bevölkerung bringen.

Dieses Ziel deckt Themenbereiche ab, die von Natur aus übergreifend sind und Schlüssellösungen für Klima-, Energie- und Mobilitätsanwendungen bieten können. Im Einklang mit dem Geltungsbereich von Cluster 5 sind solche Bereiche Batterien, Wasserstoff, Gemeinden und Städte, bahnbrechende Technologien im Frühstadium sowie bürgerschaftliches Engagement.

Programm-Ziele

Ziel dieses Clusters ist es, den Klimawandel zu bekämpfen, indem die Ursachen, die Entwicklung, die Risiken, die Auswirkungen und die Chancen besser verstanden werden und der Energie- und Verkehrssektor klima- und umweltfreundlicher, effizienter und wettbewerbsfähiger, intelligenter, sicherer und widerstandsfähiger gemacht wird.

Handlungsfelder

  • Klimawissenschaft und -lösungen
  • Energieversorgung
  • Energiesysteme und -netze
  • Gebäude und Industrieanlagen in der Energiewende
  • Gemeinden und Städte
  • Industrielle Wettbewerbsfähigkeit im Verkehr
  • Sauberer, sicherer und zugänglicher Verkehr und Mobilität
  • intelligente Mobilität
  • Energiespeicherung
Erwartete Effekte und Auswirkungen

Eine wettbewerbsfähige und nachhaltige europäische Batterie-Wertschöpfungskette

Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf die Batterie-Wertschöpfungskette unter dieser Destination abzielen, erzielt werden sollen, sind:

  • Erhöhte globale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Batterie-Ökosystems durch generiertes Wissen und Spitzentechnologien in den Bereichen Batteriematerialien, Zelldesign, Herstellung und Recycling;
  • Beschleunigtes Wachstum einer innovativen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batterieproduktionsindustrie in Europa;
  • Beschleunigte Einführung von elektrifizierter Mobilität durch erhöhte Attraktivität für Bürger und Unternehmen, durch niedrigere Preise, bessere Leistung und Sicherheit, zuverlässigen Betrieb von E-Fahrzeugen. Erhöhte Netzflexibilität, erhöhter Anteil der Integration erneuerbarer Energien und erleichterter Eigenverbrauch und Teilnahme an Energiemärkten durch Bürger und Unternehmen;
  • Erhöhte Gesamtnachhaltigkeit und verbesserte Ökobilanz jedes Segments der Batterie-Wertschöpfungskette. Entwicklung und Etablierung innovativer Recycling-Netzwerke und -Technologien und in Übereinstimmung mit dem Europäischen Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft vom März 2020, beschleunigte Einführung von Kreislaufdesigns und ganzheitlichem Kreislaufansatz für geförderte Innovationen;
  • Erhöhte Nutzung und Zuverlässigkeit von Batterien durch Demonstration innovativer Anwendungsfälle der Batterieintegration in stationäre Energiespeicher und Fahrzeuge/Schiffe/Flugzeuge (in Zusammenarbeit mit anderen Partnerschaften).

Aufkommende bahnbrechende Technologien und Klimalösungen

Die wichtigsten erwarteten Auswirkungen, die durch Themen, die auf bahnbrechende Technologien und Klimalösungen abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzeugt werden, sind

  • Entstehung von unvorhergesehenen Technologien, die neue Null-Treibhausgas- und negative Emissionen in den Bereichen Energie und Transport ermöglichen;
  • Entwicklung von Technologien mit hohem Risiko und hohem Ertrag, um den Übergang zu einer treibhausgasneutralen europäischen Wirtschaft zu ermöglichen;

Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern und Interessenvertreterinnen und -vertretern

Die wichtigsten erwarteten Auswirkungen von Themen, die auf Bürger*innen- und Stakeholder-Engagement im Rahmen dieser Destination abzielen, sind:

  • Ein besseres Verständnis der gesellschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels, einschließlich seiner Verteilungsfolgen;
  • Effektivere politische Interventionen, die gemeinsam mit den Zielgruppen entwickelt werden und auf qualitativ hochwertiger Politikberatung aufbauen;
  • Größere gesellschaftliche Unterstützung für Übergangspolitiken und -programme, basierend auf einer größeren und konsequenteren Einbeziehung der am meisten Betroffenen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Partner*innen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ),  Aus- und Weiterbildungseinrichtung,  EU-Einrichtung,  Sonstige,  Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO),  Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert),  Kleines und mittleres Unternehmen (KMU),  Internationale Organisation,  Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.

Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.

Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.

Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.

Förderfähige Nicht-EU-Länder:

  • mit Horizont Europa assoziierte Länder

Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.

  • Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen

Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.

Zusatzinformationen

Themen Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen,  Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien,  Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität,  Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft,  Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT ,  Energieeffizienz, Erneuerbare Energie ,  Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion,  Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit,  Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement,  Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Programm-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2 (649kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

Offene Calls

Batteriemanagementsystem (BMS) und Batteriesystemdesign für stationäre Energiespeichersysteme (ESS) zur Verbesserung der Interoperabilität und Erleichterung der Integration von Second-Life-Batterien (Batt4EU-Partnerschaft)
13.12.2022 - 18.04.2023

Entwicklung fortschrittlicher Materialien und Zellen für die Massenproduktion von Gen4-Festkörperbatterien für Mobilitätsanwendungen (Batt4EU-Partnerschaft)
04.05.2023 - 05.09.2023

Erstellung eines digitalen Passes zur Verfolgung von Batteriematerialien, zur Optimierung der Batterieleistung und -lebensdauer und zur Validierung des Recyclings (Batt4EU-Partnerschaft)
04.05.2023 - 05.09.2023

Fortschrittliche digitale Zwillinge für Produktionslinien für Batteriezellen (Batt4EU-Partnerschaft)
13.12.2022 - 18.04.2023

Hybride elektrische Energiespeicherlösungen für Netzunterstützung und Ladeinfrastruktur (Batt4EU-Partnerschaft)
13.12.2022 - 18.04.2023

Neue Ansätze zur Entwicklung verbesserter Sicherheitsmaterialien für Li-Ionen-Batterien der Generation 3 für Mobilitätsanwendungen (Batt4EU-Partnerschaft)
04.05.2023 - 05.09.2023

Neue Verfahren für kommende Recycling-Einspeisungen (Batt4EU Partnership)
13.12.2022 - 18.04.2023

Offene Pilotlinie/Prüfstand für Wasserstoff
13.12.2022 - 18.04.2023

Technologien für eine nachhaltige, kosteneffiziente und kohlenstoffarme nachgeschaltete Verarbeitung und Produktion von Materialien für Batterien (Batt4EU-Partnerschaft)
13.12.2022 - 18.04.2023

Unterstützung des Einsatzes von F&I-Ergebnissen für die Eindämmung des Klimawandels. Synergieeffekte mit dem ETS-Innovationsfonds
13.12.2022 - 18.04.2023