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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines, von Förderprogrammen finanzierten, Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten, die durch Förderprogramme finanziert werden.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Programms.

    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen, die durch Förderprogramme finanziert werden.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jedes Programm wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Programmen zu erleichtern.

    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    ...

    ...

    ...

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

    ...

    ...

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Programm-Eckdaten

Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 5: Saubere und wettbewerbsfähige Lösungen für alle Verkehrsträger

Übergeordnetes ProgrammHorizont Europa
Link zum Programmec.europa.eu

Programm-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ein ambitioniertes Ziel der EU ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein. Maßnahmen des Clusters „Klima, Energie und Mobilität“ (Climate, Energy and Mobility) werden wesentlich dazu beitragen. Forschungs- und Innovationsprojekte sollen in diesem Cluster einen deutlichen Mehrwert für die Bevölkerung bringen.

Dieses Ziel befasst sich mit Aktivitäten, die die Klima- und Umweltbilanz sowie die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Verkehrsträger verbessern.

Programm-Ziele

Ziel dieses Clusters ist es, den Klimawandel zu bekämpfen, indem die Ursachen, die Entwicklung, die Risiken, die Auswirkungen und die Chancen besser verstanden werden und der Energie- und Verkehrssektor klima- und umweltfreundlicher, effizienter und wettbewerbsfähiger, intelligenter, sicherer und widerstandsfähiger gemacht wird.

Handlungsfelder

  • Klimawissenschaft und -lösungen
  • Energieversorgung
  • Energiesysteme und -netze
  • Gebäude und Industrieanlagen in der Energiewende
  • Gemeinden und Städte
  • Industrielle Wettbewerbsfähigkeit im Verkehr
  • Sauberer, sicherer und zugänglicher Verkehr und Mobilität
  • intelligente Mobilität
  • Energiespeicherung
Erwartete Effekte und Auswirkungen

Null-Emissionen Straßenverkehr

Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf den emissionsfreien Straßenverkehr abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:

  • Beschleunigte Einführung von abgasfreien, erschwinglichen, nutzerorientierten Lösungen (Technologien und Dienstleistungen) für die straßengebundene Mobilität in ganz Europa.
  • Erhöhte Nutzerakzeptanz, verbesserte Luftqualität, eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft und Reduzierung der Umweltauswirkungen.
  • Erschwingliche, benutzerfreundliche Ladeinfrastrukturkonzepte und -technologien, die Fahrzeug-Netz-Interaktionen beinhalten.
  • Innovative Anwendungsfälle für die Integration von Zero-Tailpipe-Emission-Fahrzeugen und Infrastrukturkonzepte für die Straßenmobilität von Personen und Gütern.
  • Effektives Design, Bewertung und Einsatz von innovativen Konzepten für Straßenfahrzeuge und Mobilitätsdienstleistungen dank Lebenszyklus-Analyse-Tools und -Fähigkeiten in einem Kreislaufwirtschaftskontext.

Luftfahrt

Die wichtigsten Auswirkungen, die durch die auf die Luftfahrt ausgerichteten Themen im Rahmen dieser Destination erzielt werden sollen, sind:

  • Disruptive Gewinne bis 2035, mit bis zu 30 % Reduzierung des Treibstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen zwischen den bestehenden Flugzeugen im Dienst und der nächsten Generation, verglichen mit 12-15 % in früheren Austauschzyklen (wenn nicht explizit definiert, beziehen sich die Basislinien auf das beste verfügbare Flugzeug derselben Kategorie mit Inbetriebnahme vor dem Jahr 2020).
  • Disruptive Technologien, die bis 2035 sowie 2050 in Dienst gestellt werden, basierend auf neuen Energieträgern, hybrid-elektrischen Architekturen, der nächsten Generation von ultrahocheffizienten Triebwerken und neuen Flugzeugkonfigurationen.
  • Neue Technologien für deutlich geringere lokale Luftverschmutzung und Lärm.
  • Besseres Verständnis der Nicht-CO2-Klimaauswirkungen des Luftverkehrs, so dass F&I-Aktivitäten effektiver zu den Klimazielen der EU beitragen können.
  • Aufrechterhaltung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und der Führungsrolle der europäischen Luftfahrtindustrie und des gesamten Luftfahrt-Ökosystems, einschließlich der Modernisierung des Luftverkehrsmanagements durch die Nutzung weltraumgestützter Dienste.
  • Schutz der Passagiere und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Luftfahrt-Ökosystems gegenüber externen Schocks (z. B. Gesundheitsprobleme, Fertigung, Betrieb, Cybersicherheit).
  • Bereitstellung eines von der EU-Politik gesteuerten Planungs- und Bewertungsrahmens/Toolbox für eine kohärente F&I-Priorisierung und rechtzeitige Entwicklung von Technologien in allen drei Säulen von Horizont Europa.

Ermöglichung einer klimaneutralen, sauberen, intelligenten und wettbewerbsfähigen Schifffahrt

Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf den Transport auf dem Wasser abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:

  • Vermehrter und frühzeitiger Einsatz von klimaneutralen Kraftstoffen und signifikante Elektrifizierung der Schifffahrt, insbesondere und vor allem auf innereuropäischen Verkehrsverbindungen.
  • Steigerung der Gesamtenergieeffizienz und drastische Senkung des Treibstoffverbrauchs von Schiffen (wichtig angesichts teurerer alternativer Treibstoffe, um die der Sektor mit anderen Verkehrsträgern konkurrieren muss).
  • Ermöglichung der innovativen Hafeninfrastruktur (Bunkerung alternativer Kraftstoffe und Bereitstellung von elektrischer Energie), die für eine emissionsfreie Schifffahrt (im Binnen- und Seeverkehr) erforderlich ist.
  • Ermöglichung von sauberen, klimaneutralen und klimaresistenten Binnenschiffen vor 2030 mit Hilfe einer signifikanten Marktakzeptanz und einer umfassenden Erneuerung der grünen Flotte, die auch zur Verkehrsverlagerung beitragen wird.
  • Starke technologische und betriebliche Impulse zur Erreichung der Klimaneutralität und zur Beseitigung aller schädlichen Verschmutzungen von Luft und Wasser.
  • Erreichen einer intelligenten, effizienten und sicheren Integration der See- und Binnenschifffahrt in Logistikketten, die durch vollständige Digitalisierung und Automatisierung erleichtert wird.
  • Ermöglichung einer vollautomatisierten Schifffahrt (See- und Binnenschifffahrt) und effizienter Konnektivität.
  • Wettbewerbsfähige Industrien in der Schifffahrt, einschließlich des weltweit tätigen europäischen maritimen Technologiesektors, der die fortschrittlichen grünen und digitalen Technologien bereitstellt, die Arbeitsplätze und Wachstum in Europa unterstützen werden.

Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit

Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf verkehrsbezogene Gesundheits- und Umweltfragen abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:

  • Die Verringerung der Schadstoffemissionen von Straßenfahrzeugen (mit Blick auf regulierte, unregulierte und neu entstehende Emissionen) aus bestehenden und zukünftigen Fahrzeugflotten; die Vermeidung von Smog-Episoden in Europa und ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Luftverschmutzung und Lärm auf die menschliche Gesundheit (einschließlich möglicher Unterschiede zwischen den Geschlechtern) .
  • Die bessere Überwachung der Umweltleistung und die Durchsetzung von Vorschriften (Aufdeckung von Abschalteinrichtungen, manipulierten Abgasreinigungssystemen usw.) von Transportfahrzeugflotten, sei es auf der Straße, auf Flughäfen und in Häfen.
  • Die Reduzierung der Lärmemissionen von Straßenfahrzeugen der Kategorie L.
  • Erhebliche Reduzierung der gesamten Umweltauswirkungen des Verkehrs (z. B.: in Bezug auf Biodiversität, Lärm, Verschmutzung und Abfall).

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten
förderfähige Einrichtungen
Partner*innen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung,  EU-Einrichtung,  Sonstige,  Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO),  Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert),  Kleines und mittleres Unternehmen (KMU),  Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ),  Internationale Organisation,  Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.

Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.

Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.

Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.

Förderfähige Nicht-EU-Länder:

  • mit Horizont Europa assoziierte Länder

Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.

  • Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen

Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.

Zusatzinformationen

Themen Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität,  Energieeffizienz, Erneuerbare Energie ,  Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit,  Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen,  Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung,  Mobilität & Verkehr
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)