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Programm-Eckdaten
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 5: Saubere und wettbewerbsfähige Lösungen für alle Verkehrsträger
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Ein ambitioniertes Ziel der EU ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein. Maßnahmen des Clusters „Klima, Energie und Mobilität“ (Climate, Energy and Mobility) werden wesentlich dazu beitragen. Forschungs- und Innovationsprojekte sollen in diesem Cluster einen deutlichen Mehrwert für die Bevölkerung bringen. Dieses Ziel befasst sich mit Aktivitäten, die die Klima- und Umweltbilanz sowie die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Verkehrsträger verbessern. |
Programm-Ziele | Ziel dieses Clusters ist es, den Klimawandel zu bekämpfen, indem die Ursachen, die Entwicklung, die Risiken, die Auswirkungen und die Chancen besser verstanden werden und der Energie- und Verkehrssektor klima- und umweltfreundlicher, effizienter und wettbewerbsfähiger, intelligenter, sicherer und widerstandsfähiger gemacht wird. Handlungsfelder
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Null-Emissionen Straßenverkehr Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf den emissionsfreien Straßenverkehr abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
Luftfahrt Die wichtigsten Auswirkungen, die durch die auf die Luftfahrt ausgerichteten Themen im Rahmen dieser Destination erzielt werden sollen, sind:
Ermöglichung einer klimaneutralen, sauberen, intelligenten und wettbewerbsfähigen Schifffahrt Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf den Transport auf dem Wasser abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf verkehrsbezogene Gesundheits- und Umweltfragen abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Internationale Organisation, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen. Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat. Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss. Förderfähige Nicht-EU-Länder:
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. |
Zusatzinformationen
Themen | Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung, Mobilität & Verkehr |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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