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Programm-Eckdaten
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Das Ziel von Forschung, Entwicklung und Innovation im Cluster 6 ist, Wissen zu erweitern, Kapazitäten aufzubauen sowie innovative Lösungen in diesen relevanten Bereichen zu entwickeln. Dazu gehören vor allem der Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und die Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Ernährungssicherheit für alle. F&I wird politische Ziele unterstützen, naturbasierte Lösungen und ganzheitliche Ansätze entwickeln, um die Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt anzugehen, insbesondere im Zusammenhang mit Produktionssystemen, und alle Sektoren zusammenbringen, um sie in ein ökosystembasiertes Management zu integrieren. Investitionen in F&I werden dazu beitragen, die Unversehrtheit von Land-, Wasser- und Meeresökosystemen zu schützen und wiederherzustellen, die derzeit vielfältigen Belastungen ausgesetzt sind, und ihre Fähigkeit zu schützen und wiederherzustellen, ein breites Spektrum an wichtigen Dienstleistungen zu erbringen. |
Programm-Ziele | Dieser Cluster zielt darauf ab, die Umweltzerstörung zu verringern, den Rückgang der biologischen Vielfalt an Land, in Binnengewässern und im Meer aufzuhalten und umzukehren und die natürlichen Ressourcen durch transformative Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten besser zu bewirtschaften. Durch Wissen, Innovation und Digitalisierung in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Lebensmittelsysteme soll die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit für alle innerhalb der planetarischen Grenzen gewährleistet und der Übergang zu einer kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Bioökonomie, einschließlich der Forstwirtschaft, gelenkt und beschleunigt werden. Handlungsfelder
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Vorschläge für Themen unter diesem Ziel sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, der zu Biodiversität und Ökosystemleistungen beiträgt, und zwar zu einer oder mehreren der folgenden Auswirkungen:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Internationale Organisation, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen. Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat. Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss. Förderfähige Nicht-EU-Länder:
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. |
Zusatzinformationen
Themen | Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Gesundheit, Soziales, Sport, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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