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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines, von Förderprogrammen finanzierten, Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten, die durch Förderprogramme finanziert werden.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Programms.

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    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen, die durch Förderprogramme finanziert werden.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jedes Programm wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Programmen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Förderprogrammen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

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    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Programm-Eckdaten

Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 4: Saubere Umwelt und keine Verschmutzung

Übergeordnetes ProgrammHorizont Europa
Link zum Programmec.europa.eu

Programm-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Ziel von Forschung, Entwicklung und Innovation im Cluster 6 ist, Wissen zu erweitern, Kapazitäten aufzubauen sowie innovative Lösungen in diesen relevanten Bereichen zu entwickeln. Dazu gehören vor allem der Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und die Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Ernährungssicherheit für alle.

Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal und des Klimazielplans 2030 sowie anderer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften zielt dieses Ziel darauf ab, die Umweltverschmutzung zu stoppen und zu verhindern, indem der Schwerpunkt des Arbeitsprogramms 2021-2022 auf Süß- und Meeresgewässer, Böden, Luft, einschließlich Stickstoff- und Phosphoremissionen, sowie auf die Umweltleistung und Nachhaltigkeit von Prozessen in biobasierten Systemen gelegt wird.

Programm-Ziele

Dieser Cluster zielt darauf ab, die Umweltzerstörung zu verringern, den Rückgang der biologischen Vielfalt an Land, in Binnengewässern und im Meer aufzuhalten und umzukehren und die natürlichen Ressourcen durch transformative Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten besser zu bewirtschaften.

Durch Wissen, Innovation und Digitalisierung in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Lebensmittelsysteme soll die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit für alle innerhalb der planetarischen Grenzen gewährleistet und der Übergang zu einer kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Bioökonomie, einschließlich der Forstwirtschaft, gelenkt und beschleunigt werden.

Handlungsfelder

  • Umweltbeobachtung
  • biologische Vielfalt und natürliche Ressourcen
  • Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Gebiete
  • Meere, Ozeane und Binnengewässer
  • Lebensmittelsysteme
  • Biobasierte Innovationssysteme in der Bioökonomie der EU
  • Kreislaufsysteme

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Verschmutzung muss gestoppt und beseitigt werden, um saubere und gesunde Böden, Luft, Süß- und Meerwasser für alle zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es von größter Wichtigkeit, das Wissen über Verschmutzungsquellen und -wege voranzutreiben, um Präventivmaßnahmen zu ermöglichen, die Überwachung und Kontrolle zu verbessern, die planetarischen Grenzen in der Praxis anzuwenden und effektive Sanierungsmethoden einzuführen.

Vorschläge für Themen unter diesem Ziel sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu dem oben genannten Ziel einer sauberen Umwelt und Null-Verschmutzung beizutragen, und zwar zu einer oder mehreren der folgenden Auswirkungen:

  • Fortgeschrittenes Verständnis von diffusen und punktuellen Quellen der Wasserverschmutzung im Kontext des globalen und klimatischen Wandels, das neuartige Lösungen zum Schutz von Gewässern, aquatischen Ökosystemen und der Funktionalität des Bodens ermöglicht und die Wasserqualität und deren Bewirtschaftung für eine sichere menschliche und ökologische Nutzung weiter verbessert und gleichzeitig die Position und Rolle der EU und der assoziierten Länder in der globalen Wasserszene fördert.
  • Ausgewogene N/P-Ströme innerhalb sicherer ökologischer Grenzen in der EU und den assoziierten Ländern, auf regionaler und lokaler Ebene, tragen zur Wiederherstellung der Ökosysteme bei.
  • Saubere, unverschmutzte Meere in der EU und den assoziierten Ländern als Ergebnis erfolgreicher Verhaltensänderungen, sozioökonomischer, demografischer und politischer Veränderungen sowie grün-blauer Übergänge.
  • Zirkuläre biobasierte Systeme, die den Klimawandel umkehren, die biologische Vielfalt wiederherstellen und die Luft-, Wasser- und Bodenqualität entlang der Versorgungskette für biologische Rohstoffe und der industriellen Wertschöpfungsketten innerhalb der EU und der assoziierten Länder sowie grenzüberschreitend schützen.
  • Innovative Biotechnologie, die schadstofffreie biobasierte Lösungen schafft.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderÜberseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG), EU Mitgliedsstaaten
förderfähige Einrichtungen
Partner*innen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ),  Aus- und Weiterbildungseinrichtung,  EU-Einrichtung,  Sonstige,  Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO),  Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert),  Kleines und mittleres Unternehmen (KMU),  Internationale Organisation,  Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen.

Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat.

Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.

Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.

Förderfähige Nicht-EU-Länder:

  • mit Horizont Europa assoziierte Länder

Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.

  • Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen

Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.

Zusatzinformationen

Themen Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität,  Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft ,  Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)