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Programm-Eckdaten
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 4: Saubere Umwelt und keine Verschmutzung
Übergeordnetes Programm | Horizont Europa |
Link zum Programm | ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Das Ziel von Forschung, Entwicklung und Innovation im Cluster 6 ist, Wissen zu erweitern, Kapazitäten aufzubauen sowie innovative Lösungen in diesen relevanten Bereichen zu entwickeln. Dazu gehören vor allem der Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und die Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Ernährungssicherheit für alle. Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal und des Klimazielplans 2030 sowie anderer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften zielt dieses Ziel darauf ab, die Umweltverschmutzung zu stoppen und zu verhindern, indem der Schwerpunkt des Arbeitsprogramms 2021-2022 auf Süß- und Meeresgewässer, Böden, Luft, einschließlich Stickstoff- und Phosphoremissionen, sowie auf die Umweltleistung und Nachhaltigkeit von Prozessen in biobasierten Systemen gelegt wird. |
Programm-Ziele | Dieser Cluster zielt darauf ab, die Umweltzerstörung zu verringern, den Rückgang der biologischen Vielfalt an Land, in Binnengewässern und im Meer aufzuhalten und umzukehren und die natürlichen Ressourcen durch transformative Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten besser zu bewirtschaften. Durch Wissen, Innovation und Digitalisierung in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Lebensmittelsysteme soll die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit für alle innerhalb der planetarischen Grenzen gewährleistet und der Übergang zu einer kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Bioökonomie, einschließlich der Forstwirtschaft, gelenkt und beschleunigt werden. Handlungsfelder
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Die Verschmutzung muss gestoppt und beseitigt werden, um saubere und gesunde Böden, Luft, Süß- und Meerwasser für alle zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es von größter Wichtigkeit, das Wissen über Verschmutzungsquellen und -wege voranzutreiben, um Präventivmaßnahmen zu ermöglichen, die Überwachung und Kontrolle zu verbessern, die planetarischen Grenzen in der Praxis anzuwenden und effektive Sanierungsmethoden einzuführen. Vorschläge für Themen unter diesem Ziel sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu dem oben genannten Ziel einer sauberen Umwelt und Null-Verschmutzung beizutragen, und zwar zu einer oder mehreren der folgenden Auswirkungen:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG), EU Mitgliedsstaaten |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Internationale Organisation, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
Die JRC, internationale europäische Forschungseinrichtungen und nach EU-Recht gegründete Rechtspersonen gelten als in einem anderen Mitgliedstaat ansässig als die anderen an der Maßnahme beteiligten Rechtspersonen. Anträge für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" und für "Programmkofinanzierung" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, sofern eine dieser Rechtspersonen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land hat. Anträge für "Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen" können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. Anträge für die Aktionen "Vorkommerzielle Auftragsvergabe" und "Öffentliche Auftragsvergabe für innovative Lösungen" müssen als Begünstigte eine "Käufergruppe" vorsehen. Diese Gruppe muss aus mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen bestehen, die öffentliche Aufträge vergeben und jeweils in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig sind, wobei mindestens eine von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss. Förderfähige Nicht-EU-Länder:
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. |
Zusatzinformationen
Themen | Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Offene Calls
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